Was ist die PPWR?
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation), Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Sie wurde am 22. Januar 2025 veröffentlicht, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten. Da es sich um eine Verordnung handelt, gelten die Regeln unmittelbar und überall gleich.
Fallen Paletten unter die PPWR?
Ja. Paletten sind Transportverpackungen. Die Verordnung nennt Paletten ausdrücklich bei den Wiederverwendungszielen für Transportverpackungen, neben Kisten, Faltboxen, Eimern und Fässern.
Die wichtigsten Regeln für Paletten
1. Wiederverwendung ab 2030 (Artikel 29)
- Ab dem 1. Januar 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen, die Sie innerhalb der EU verwenden, wiederverwendbar und Teil eines Wiederverwendungssystems sein.
- Sie versenden zwischen eigenen Standorten, innerhalb Ihres Konzerns oder zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat? Dann gilt ab 2030 grundsätzlich 100 % Wiederverwendung, mit einigen Ausnahmen.
Eine Kunststoffpalette hält jahrelang und ist dafür gemacht, immer wieder verwendet zu werden. Das passt genau zu dieser Anforderung.
2. Konformitätserklärung und technische Dokumentation (Artikel 39)
Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und führt eine technische Dokumentation (Anhang VII). Ihre Einkaufs- oder Qualitätsabteilung kann danach fragen. Q-Pall hat EU-Konformitätserklärungen je Palettengruppe erstellt. Für die meisten Modelle laden Sie sie direkt auf der Produktseite herunter, zusammen mit dem technischen Datenblatt. Für die übrigen Modelle senden wir die Erklärung auf Anfrage zu.
3. Schwermetalle (Artikel 5)
Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Auch das halten wir in der Dokumentation fest.
4. Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung
- Ab 2030 müssen Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein (mindestens Stufe C, also 70 % oder mehr auf der Skala der Recyclingfähigkeit).
- Eine harmonisierte Materialkennzeichnung folgt ab dem 12. August 2028, sobald die Durchführungsrechtsakte erlassen sind.
Unsere Paletten bestehen aus einer einzigen Materialfamilie (recyceltes HDPE/PP) und sind am Ende ihrer Lebensdauer vollständig recycelbar. Sie gehen zurück in den Kreislauf.
Was bedeutet das für Ihre Palettenwahl?
- Wählen Sie Mehrweg. Eine langlebige Kunststoffpalette wird auf Ihr Wiederverwendungsziel angerechnet, eine Einwegpalette nicht.
- Fordern Sie Dokumentation an. Halten Sie Konformitätserklärung und Materialzusammensetzung pro Palettenmodell fest.
- Denken Sie in Umläufen. Eine Palette, die länger hält, senkt Kosten und Verpackungsabfall zugleich. Lesen Sie auch Kunststoff- oder Holzpaletten.
Dieser Ratgeber ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Quellen: Verordnung (EU) 2025/40, SGS (Januar 2025), Certivo und FreshPlaza (August 2026).

