Anrufen +31 (0)413 353 111

Regulierung

PPWR und Kunststoffpaletten: Was ändert sich?

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Paletten sind Transportverpackungen, die Regeln gelten also auch für Ihre Paletten. Das sollten Sie wissen.

Auf dieser Seite
  1. Was ist die PPWR?
  2. Fallen Paletten unter die PPWR?
  3. Die wichtigsten Regeln für Paletten
  4. Was bedeutet das für Ihre Palettenwahl?

Was ist die PPWR?

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation), Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Sie wurde am 22. Januar 2025 veröffentlicht, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten. Da es sich um eine Verordnung handelt, gelten die Regeln unmittelbar und überall gleich.

Fallen Paletten unter die PPWR?

Ja. Paletten sind Transportverpackungen. Die Verordnung nennt Paletten ausdrücklich bei den Wiederverwendungszielen für Transportverpackungen, neben Kisten, Faltboxen, Eimern und Fässern.

Die wichtigsten Regeln für Paletten

1. Wiederverwendung ab 2030 (Artikel 29)

  • Ab dem 1. Januar 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen, die Sie innerhalb der EU verwenden, wiederverwendbar und Teil eines Wiederverwendungssystems sein.
  • Sie versenden zwischen eigenen Standorten, innerhalb Ihres Konzerns oder zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat? Dann gilt ab 2030 grundsätzlich 100 % Wiederverwendung, mit einigen Ausnahmen.

Eine Kunststoffpalette hält jahrelang und ist dafür gemacht, immer wieder verwendet zu werden. Das passt genau zu dieser Anforderung.

2. Konformitätserklärung und technische Dokumentation (Artikel 39)

Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und führt eine technische Dokumentation (Anhang VII). Ihre Einkaufs- oder Qualitätsabteilung kann danach fragen. Q-Pall hat EU-Konformitätserklärungen je Palettengruppe erstellt. Für die meisten Modelle laden Sie sie direkt auf der Produktseite herunter, zusammen mit dem technischen Datenblatt. Für die übrigen Modelle senden wir die Erklärung auf Anfrage zu.

3. Schwermetalle (Artikel 5)

Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Auch das halten wir in der Dokumentation fest.

4. Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung

  • Ab 2030 müssen Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein (mindestens Stufe C, also 70 % oder mehr auf der Skala der Recyclingfähigkeit).
  • Eine harmonisierte Materialkennzeichnung folgt ab dem 12. August 2028, sobald die Durchführungsrechtsakte erlassen sind.

Unsere Paletten bestehen aus einer einzigen Materialfamilie (recyceltes HDPE/PP) und sind am Ende ihrer Lebensdauer vollständig recycelbar. Sie gehen zurück in den Kreislauf.

Was bedeutet das für Ihre Palettenwahl?

  • Wählen Sie Mehrweg. Eine langlebige Kunststoffpalette wird auf Ihr Wiederverwendungsziel angerechnet, eine Einwegpalette nicht.
  • Fordern Sie Dokumentation an. Halten Sie Konformitätserklärung und Materialzusammensetzung pro Palettenmodell fest.
  • Denken Sie in Umläufen. Eine Palette, die länger hält, senkt Kosten und Verpackungsabfall zugleich. Lesen Sie auch Kunststoff- oder Holzpaletten.

Dieser Ratgeber ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Quellen: Verordnung (EU) 2025/40, SGS (Januar 2025), Certivo und FreshPlaza (August 2026).

John van Boesschoten

Geschrieben von

John van Boesschoten Business Development

John van Boesschoten arbeitet bei Q-Pall im Business Development. Er berät Kunden zu ihren Palettenkreisläufen, den Kosten pro Umlauf und dem Umstieg von Holz- auf Kunststoffpaletten.

Mehr über unser Team

Paletten zu diesem Thema

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Gilt die PPWR für Kunststoffpaletten?

Ja. Paletten sind Transportverpackungen und fallen unter die Verordnung, einschließlich der Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen ab 2030.

Wann beginnen die Wiederverwendungsziele für Paletten?

Am 1. Januar 2030: Mindestens 40 % der Transportverpackungen innerhalb der EU müssen in einem Wiederverwendungssystem wiederverwendbar sein. Für Transporte innerhalb Ihres eigenen Unternehmens oder innerhalb eines Mitgliedstaats gelten grundsätzlich 100 %.

Kann ich von Q-Pall eine PPWR-Konformitätserklärung erhalten?

Ja, pro Palettengruppe. Bei den meisten Modellen laden Sie die Erklärung direkt auf der Produktseite herunter, die übrigen senden wir auf Anfrage zu.